Bau- und Architektenrecht

Jürgen Schrader

Vom Baurecht sind sowohl das private als auch das öffentliche Baurecht erfaßt.
Für den Bauherren stellen sich im privaten Baurecht vor allem Fragen zum Vertragsschluß mit dem Auftragnehmer, zur Durchführung des Bauvorhabens bis hin zur Beendigung und Abrechnung.
Insbesondere stellen sich oft Fragen zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
Im öffentlichen Baurecht sind insbesondere Fragen zur Baugenehmigung oder der Umnutzung zu klären.

Beratungsschwerpunkte im Baurecht:

  • Bauvertragsgestaltung
  • Bauträgerverträge
  • Mängelansprüche nach BGB
  • Mängelansprüche nach VOB
  • Verjährung von Mängelansprüchen
  • Schlichtungs- und Schiedsgerichtsvereinbarung
  • Selbständiges Beweisverfahren
  • Klage auf Mängelbeseitigung
  • Klage auf Kostenerstattung
  • Vorschußklage
  • Klage auf Schadensersatz
  • Klage auf Minderung
  • Zurückbehaltungsrecht bei Vergütungsklage des Unternehmers
  • Streitverkündung

Wir stehen Baufirmen, Bauherren und Architekten in allen Fragen der Auftragserteilung, der Vertragsgestaltung der Vergütungsansprüche (HOAI) sowie der Gewährleistungspflicht mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.